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Geschäftsbedingungen für die Messe - Händler und Privatbesucher
Geschäftsbedingungen
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Definitionen
a) “Veranstalter” stellt für “Recto et verso”, das Unternehmen, das für die Organisation der Messe verantwortlich ist. b)“Exhibitor” stellt für jede Organisation oder Einzelne, die auf der Messe stattfindet.
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Vertrag
2.1 Ein abgeschlossener Vertrag muss von allen Teilnehmern vereinbart und eingereicht werden. Mit der Abgabe des Vertrages akzeptieren die Parteien des Vertrages die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 2.2 Die Buchung des Messeplatzes wird erst nach Abgabe des Anmeldeformulars und Bezahlung der Vor-Rechnung abgeschlossen. 2.3 Die Vor-Rechnung wird nach der Veranstaltung ausgestellt.
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Ausstellungsplan
3.1 Aussteller können den Standort innerhalb der Ausstellungsfläche mit Zustimmung des Veranstalters wählen. 3.2 Ausstellungsdisplays und Möbel müssen während der Ausstellung innerhalb des zugewiesenen Raumes bleiben. 3.3. Die zugewiesene Ausstellungsfläche darf vom Aussteller ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht an Dritte weitergegeben werden. 3.4. Alle Ausstellungsmaterialien müssen sofort nach der Veranstaltung entfernt werden. Lagerräume sind nicht verfügbar.|
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Sicherheit
4.1 Der Aussteller ist für die Gesundheit seiner Mitarbeiter und die Sicherheit seiner Ausrüstung verantwortlich. 4.2 Die Zustellung der persönlichen Ausrüstung des Ausstellers zur Ausstellung muss vom Aussteller oder seinen Mitarbeitern durchgeführt werden. 4.3 Die Zustellung der vom Veranstalter gemieteten Ausrüstung erfolgt durch den Veranstalter. 4.4 Der Aussteller ist für die Sicherheit der vom Veranstalter gemieteten Ausrüstung verantwortlich. Im Falle eines Schadens an der gemieteten Ausrüstung ist der Aussteller verpflichtet, eine zusätzliche Gebühr zur Deckung des Schadens zu zahlen.
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Absicherung
5.1 Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust, den Abbruch oder die Beschädigung von Waren, Ausrüstungen, Ständen, Verpackungen und Verpackungsmaterialien, die dem Aussteller oder seinen Mitausstellern gehören, unabhängig davon, ob diese Schäden vor, während oder nach der Messe aufgetreten sind . Der Aussteller muss hierfür eine Versicherung abschließen. 5.2 Aussteller sollten eine eigene Haftpflichtversicherung und eine Berufshaftpflichtversicherung besitzen.
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Lehrkräfte
6.1Alle Aussteller müssen entsprechende Kennzeichnungen tragen.
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Fotografie
7.1 Der Veranstalter wird während der Veranstaltung Fotos / Videos für Werbezwecke arrangieren. 7.2 Aussteller, die nicht wünschen, dass ihre Bilder aufgenommen oder genutzt werden, müssen dem Veranstalter im Voraus informieren.
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Bezahlung
8.1 Die Zahlung ist nach Erhalt der Vor-Rechnung fällig. Jeder Aussteller, der die auf der Vor-Rechnung angegebene Zahlungsfrist überschreitet, darf nicht ausstellen.
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Stornierung der Teilnahme
9.1 Alle Stornierungen müssen 7 Woche im Voraus gemacht. Der Aussteller erhält 100% aller gebuchten Leistungen vom Veranstalter zurück. 9.2 Erfolgt die Stornierung 2 bis 7 Wochen vor der Veranstaltung, werden dem Aussteller 50% der vom Veranstalter erbrachten Leistungen in Vor-Rechnung gestellt. 9.3 Erfolgt die Stornierung weniger als 2 Wochen vor der Veranstaltung, werden dem Aussteller 100% aller vom Veranstalter erbrachten Leistungen in Vor-Rechnung gestellt.
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Höhere Gewalt
10.1 Im Falle, dass die Veranstaltung aus irgendeinem Grund, der nicht der Kontrolle des Veranstalters unterliegt, abgesagt wird, haftet der Veranstalter gegenüber dem Aussteller nicht für Handlungen in Bezug auf Verluste oder Ansprüche.
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Daten
11.1 Mit der Übermittlung der Anmeldedaten gestattet der Aussteller dem Organisator, sich ihm kontaktieren, wenn dies für organisatorische Zwecke der Veranstaltung erforderlich ist. 11.2 Die Kontaktinformationen der Aussteller werden auf der Ausstellungsliste angezeigt, die den Teilnehmern zur Verfügung gestellt wird.
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Persönlichkeitsrecht
12.1 Der Aussteller hat alle von den Veranstaltern erworbenen Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind, während und nach der Beendigung oder dem Ablauf des Vertrags dem Aussteller im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt zu machen.
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Allgemein
13.1 Jeder Aussteller muss die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig kennen und in jeder Hinsicht zustimmen. 13.2 Der Aussteller hat das Recht, seine Produkte nur auf seinem eigenen Stand oder Tisch zu bewerben, wenn er die entsprechenden zusätzlichen Dienstleistungen vom Veranstalter nicht gewählt hat. 13.3 Alle Arten der Ausstellung auf dem eigenen Ausstellungsgelände oder anderswo müssen vom Veranstalter genehmigt werden. 13.4 Der Veranstalter hat das Recht, den Aussteller von der Teilnahme an der Messe auszuschließen, falls eine der oben genannten Bestimmungen verletzt wird.
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